Sound Linear Elektroakustik GmbH • Steinbruchweg 12 • 33106 Paderborn • 05251/77460info@sound-linear.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Sound Linear Elektroakustik GmbH für Verkauf, Vermietung, Veranstaltungsdurchführung, Arbeitnehmerüberlassung und Werkleistung.
Stand 01/2020

I. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Auftragsverhältnisse und der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte zwischen der Sound Linear Elektroakustik GmbH und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der Sound Linear Elektroakustik GmbH in Anspruch nehmen.
  2. Die Begriffe „Auftrag, Auftraggeber und Auftragnehmer“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat, „Auftragnehmer“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet.
  3. Der Auftragserteilung liegt die Abgabe eines Angebotes durch den Auftragnehmer zugrunde. Die Angebote der Sound Linear Elektroakustik GmbH sind grundsätzlich freibleibend.
  4. Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich. Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail steht dem gleich.
  5. Der Auftrag oder die Auftragsänderung ist dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
  6. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben nur Gültigkeit, soweit die Sound Linear Elektroakustik GmbH sie schriftlich anerkennt.

II. Lieferfristen, Termine, Verzug

  1. Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind verbindlich. Von einer zu befürchtenden Lieferverzögerung muss der Auftragnehmer unverzüglich Kenntnis geben.
  2. Die von der Sound Linear Elektroakustik GmbH bestätigten Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lager in 33106 Paderborn. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden seitens der Sound Linear Elektroakustik GmbH nicht rechtzeitig versandt werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von Vorlieferanten der Sound Linear Elektroakustik GmbH verursacht werden, wird nicht eingestanden.
  3. Lieferzeiten und Liefertermine verlängern sich unbeschadet der Rechte der Sound Linear Elektroakustik GmbH aus Verzug des Auftraggebers um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag der Sound Linear Elektroakustik GmbH gegenüber in Verzug ist.
  4. Sollte eine Lieferverzögerung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt eintreten, ist die Sound Linear Elektroakustik GmbH berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der Sound Linear Elektroakustik GmbH, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten.
  5. Für den Fall, dass die Sound Linear Elektroakustik GmbH in Lieferverzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist.

III. Preisstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Gefahrenübergang

  1. Alle genannten Preise gelten ab Lager Paderborn zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kurzfristige Preisänderungen aufgrund von z. B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  2. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, sind die Zahlungsansprüche mit erfolgter Lieferung, Leistung oder mit Bereitstellung der Ware ohne Abzug fällig.
  3. Werden von der Sound Linear Elektroakustik GmbH Wechsel oder Schecks zahlungshalber angenommen, so gehen sämtliche entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Wechsel oder Scheck fristgemäß eingelöst und sämtliche Nebenkosten gezahlt sind.
  4. Die Sound Linear Elektroakustik GmbH behält sich vor, Vorauszahlungen von dem Auftraggeber zu verlangen. Hierüber ist eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zu treffen.
  5. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dieser trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
  6. Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit von der Sound Linear Elektroakustik GmbH bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  7. Eingehende Zahlungen werden auf offene Verbindlichkeiten des Auftraggebers von der Sound Linear Elektroakustik GmbH nach Wahl verrechnet. Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen werden.
  8. Kommt der Auftraggeber mit Zahlung in Verzug, ist die Sound Linear Elektroakustik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
  9. Die Sound Linear Elektroakustik GmbH ist berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen durchschnittlichen Banksätze für Kontokorrentkredite für die Dauer der Verzugszeit zu verlangen.
  10. Über Mietkauf oder Abzahlungsgeschäfte sind von der Sound Linear Elektroakustik GmbH und dem Auftraggeber gesonderte schriftliche Vereinbarungen zu treffen.

IV. Kauf

  1. Gewährleistung
    Übernimmt der Vorlieferant gegenüber dem Käufer eine Gewährleistung, so ist eine Haftung der Sound Linear Elektroakustik GmbH ausgeschlossen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung und Benutzung schriftlich anzuzeigen.
    Wird ein offensichtlicher Mangel seitens des Käufers nicht innerhalb von drei Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort angezeigt, ist die Haftung der Sound Linear Elektroakustik GmbH ausgeschlossen.
    Eine berechtigte Mängelanzeige verpflichtet die Sound Linear Elektroakustik GmbH solange nicht zur Gewährleistung, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei begründeter Mängelanzeige ist die Sound Linear Elektroakustik GmbH befugt, die Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie Ware zu liefern, oder unter angemessener Wahrnehmung der Interessen des Käufers den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Mängelansprüche des Käufers entfallen, sofern er der Sound Linear Elektroakustik GmbH nicht unverzüglich Gelegenheit gibt, sich von dem Mangel zu überzeugen indem er die beanstandeten Waren auf Verlangen der Sound Linear Elektroakustik GmbH zur Verfügung stellt. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft werden, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der bemängelten Ware selbst entstanden sind. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für nicht auftragsgemäß gelieferte Ware.
  2. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – einschließlich künftig entstehender Forderungen und Forderungen aus gleichzeitig oder später zustande gekommenen Aufträgen im Eigentum der Sound Linear Elektroakustik GmbH (Vorbehaltsware).
    Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Sound Linear Elektroakustik GmbH Miteigentum an der neu entstandenen Ware. Erlischt das Eigentum der Sound Linear Elektroakustik GmbH durch Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die Eigentumsrechte der neuen Waren im Umfang aller bestehenden Forderungen auf die Sound Linear Elektroakustik GmbH.

V. Miete

  1. Mietzeit
    Die Mietzeit wird nach Tagen und Wochen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Angefangene Tage zählen voll.
    Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung ab Lager Paderborn und endet mit dem im Auftrag vereinbartem Zeitpunkt er Rücklieferung. Verzögert sich die Rücklieferung der Mietsache beim Mieter über den im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt hinaus, nimmt die Sound Linear Elektroakustik GmbH eine entsprechende Nachberechnung des Mietpreises vor.
  2. Gebrauch der Mietsache
    Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Sie ist in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Insbesondere sind die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters zu befolgen.
    Eine Untervermietung der Mietsache ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter zulässig. Sollte nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart sein, hat der Mieter die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Mietsache. Der Vermieter behält sich vor, einzelne Mietsachen ohne Beeinträchtigung des vertraglich vorausgesetzten Gebrauchs während der Mietzeit auszutauschen und durch Gleichwertige zu ersetzen.
  3. Haftung des Mieters
    Der Mieter haftet gegenüber der Sound Linear Elektroakustik GmbH für Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an der Mietsache und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle des Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob er den Totalschaden zu vertreten hat oder nicht.
  4. Gewährleistung des Vermieters
    Die Sound Linear Elektroakustik GmbH haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietsache nur zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung der Sound Linear Elektroakustik GmbH für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Insbesondere ist er dazu verpflichtet, Mängel an der Mietsache der Sound Linear Elektroakustik GmbH unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Der Sound Linear Elektroakustik GmbH ist in diesem Fall die Gelegenheit zu geben, den Mangel an der Mietsache zu beheben oder einen Austausch gegen eine andere, gleichwertige Mietsache vorzunehmen. Sollte der Mieter die Nichtanzeige eines Mangels zu vertreten haben oder unterlässt er dies schuldhaft, so tritt sein Anspruch auf Minderung des Mietpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Mietvertrag nicht ein. Der Mieter ist verpflichtet, die Sound Linear Elektroakustik GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache gegen die Sound Linear Elektroakustik GmbH erhoben werden. Der Freistellungsanspruch der Sound Linear Elektroakustik GmbH umfasst insbesondere auch die Kosten, die der Sound Linear Elektroakustik GmbH für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
    Für eventuelle Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen – insbesondere Schäden an anderen Sachen oder Personenschäden – haftet die Sound Linear Elektroakustik GmbH nicht. Bei Ausfall der Mietsache hat der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz oder kann vom Vertrag zurücktreten. Der Schadensersatz beschränkt sich auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Sound Linear Elektroakustik GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des von der Sound Linear Elektroakustik GmbH eingesetzten Personals. Werden Mietsachen ohne Personal der Sound Linear Elektroakustik GmbH angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen.
  5. Rechte Dritter
    Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, die Sound Linear Elektroakustik GmbH unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Mietsache dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, zu tragen.
  6. Stornierung
    Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann die Sound Linear Elektroakustik GmbH ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe des Auftragswertes (AW) fordern:
    bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des AW
    bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des AW
    bis 8 Tage vor Mietbeginn 50 % des AW
    bis 3 Tage vor Mietbeginn 100% des AW
    Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  7. Versicherung
    Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der gemieteten Sache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der Sound Linear Elektroakustik GmbH auf Verlangen durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen.

VI. Werkleistung

Die Firma Sound Linear Elektroakustik GmbH, Steinbruchweg 12, 33106 Paderborn, bietet verschiedene Werk- oder Dienstleistungen in eigener Ausführung und Verantwortung an. Sollte der Kunde die Durchführung einer solchen Werk- oder Dienstleistung wünschen, so gelten dafür die folgenden Bedingungen:

  1. Geltung
    Es gelten ausschließlich die hiesigen Bedingungen der Firma Sound Linear Elektroakustik GmbH. Andere Bedingungen werden auch im Falle der Kenntnisnahme nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich, gesondert, schriftlich und einvernehmlich vereinbart. Der Kunde stimmt zu, dass die Bekanntgabe in der einfachen und formlosen Übermittlung der jüngeren Bedingungen – auch per E-Mail – erfolgt.
  2. Leistungen, Kosten, Vertragsschluss
    Die Sound Linear Elektroakustik GmbH bietet seinen Kunden unterschiedliche Dienst- und Werkleistungen an. Der Kunde erläutert und spezifiziert dabei der Sound Linear Elektroakustik GmbH im Einzelnen die von ihm gewünschte Leistung. Die Sound Linear Elektroakustik GmbH wird dann ein konkretes Angebot mit entsprechenden Preisen erstellen und an den Kunden übermitteln (Kostenanschlag). Dieser erklärt die Annahme des Angebotes. Die Annahme muss nicht ausdrücklich erfolgen. Sie kann auch in jeder konkludenten Handlung liegen. Als eine solche gilt insbesondere die Leistungsabrufung durch den Kunden. Die Erstellung des ersten Kostenanschlages wird mit 100,00 € vergütet. Kommt es zu einer Beauftragung im Umfang des Anschlages, so entfällt die Vergütung. Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot, bzw. den Kostenanschlag weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Sound Linear Elektroakustik GmbH Dritten zugänglich machen. Sollte sich während der Ausführung zeigen, dass die prognostizierten Kosten um mehr als 10% über den veranschlagten Kosten liegen, wird die Sound Linear Elektroakustik GmbH dies dem Kunden mitteilen und eine schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme verlangen. Schweigen des Kunden wird ebenso wie die Bestätigung als Einverständnis der Mehrvergütung gewertet.
  3. Datenerfassung und Speicherung
    Voraussetzung für die Qualität der Auftragserbringung ist eine umfassende Informationsverschaffung von der Sound Linear Elektroakustik GmbH durch den Kunden. Unbeschadet etwaiger Sonderabsprachen wird der Kunde daher nach Maßgabe nachfolgender Regeln bei der Auftragsdurchführung mitwirken. Dem Kunden ist es bekannt und er stimmt diesem ausdrücklich zu, dass die Sound Linear Elektroakustik GmbH im Rahmen des Vertrages, bzw. aufgrund Gesetzes, kundenspezifische Daten erfassen und speichern muss. Die Sound Linear Elektroakustik GmbH wird alle erhalten Daten vertrauensvoll behandeln und diese nur an Dritte weitergeben solange und soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies seitens des Kunden gewünscht ist. Von einer solchen Erlaubnis zur Weitergabe ist insbesondere auszugehen, wenn diese mit beauftragt wurde bzw. zur Abwicklung nötig ist.
  4. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Die von der Sound Linear Elektroakustik GmbH zur Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen, Pläne und Informationen, werden vom Kunden vollständig und kurzfristig sowie zutreffend übergeben. Alle nötigen Fragen wird der Kunde nach diesen Grundsätzen ebenfalls beantworten. Verstöße gegen diese Verpflichtungen gehen zu Lasten des Kunden. Soweit Pläne in die Ausarbeitungen der Sound Linear Elektroakustik GmbH einbezogen werden sollen, wird der Kunde diese an die Sound Linear Elektroakustik GmbH übergeben und für deren Korrektheit einstehen. Alle Änderungen der benötigten Informationen hat der Kunde der Sound Linear Elektroakustik GmbH unverzüglich anzuzeigen. Aus unterbliebener rechtzeitiger Informationsverschaffung resultierende Mehraufwendungen hat der Kunde zusätzlich zu vergüten. Sämtliche Hilfsmittel (und -stoffe) wie Hebezeuge, Strom, Wasser etc. sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen.
  5. Leistungszeit, Verzug, Aufrechnung
    Alle Terminvereinbarungen der Leistungen der Sound Linear Elektroakustik GmbH sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden. Die Sound Linear Elektroakustik GmbH gerät nur mit zusätzlicher, schriftlicher Mahnung in Verzug. Die Sound Linear Elektroakustik GmbH tritt grundsätzlich in Vorleistung, ist aber berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen und bei Nichtleistung die Leistung zurückzubehalten. Nach Auftragserteilung werden 50% der Vergütung fällig. Nach Fertigstellung wird die Sound Linear Elektroakustik GmbH eine Abschlussrechnung erstellen und an den Kunden übersenden. Die Vergütung ist mit Erhalt der Rechnung fällig.
    Spätestens 14 Tage nach Erhalt, allerspätestens 20 Tage nach Erstellung der Rechnung gerät der Kunde in Verzug. Es werden Verzugszinsen i.H.v. acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. Darüber hinaus werden Verzugszinsen in der Höhe fällig, die die Hausbank der Sound Linear Elektroakustik GmbH für die Kreditbereitstellung berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, der Sound Linear Elektroakustik GmbH der Nachweis eines höheren Schadens gestattet. Eine Aufrechnung gegenüber dem Vergütungsanspruch ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  6. Mangel
    Mängel sind unverzüglich, offensichtliche Mängel spätestens nach einem Werktag, schriftlich zu reklamieren. Bei nicht rechtzeitiger Reklamation ist ein Gewährleistungsanspruch oder ein sonstiger, aufgrund der Mangelhaftigkeit entstandener Anspruch gegenüber der Sound Linear Elektroakustik GmbH ausgeschlossen. Sollte ein Mangel in der Leistungserbringung der Sound Linear Elektroakustik GmbH zu vertreten sein, so sind die Rechte des Kunden zunächst auf Nacherfüllung und erst dann auf Kündigung beschränkt. Die Minderung ist ausgeschlossen. Nach einer fehlgeschlagenen Nachbesserung hat der Kunde das Recht frei zu kündigen (§7).
  7. Kündigung
    Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Nach Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig nach Maßgabe des Kostenanschlages zu vergüten. Kündigt der Kunde ohne hierzu vertraglich oder gesetzlich berechtigt zu sein (freie Kündigung), so wird die gesamte Vergütung fällig, unabhängig vom Fortschritt der Beauftragung. Nachweislich ersparte Aufwendungen der Sound Linear Elektroakustik GmbH sind jedoch in Abzug zu bringen. Den Kunden trifft die Nachweispflicht. Erfolgt die freie Kündigung vor Ausführung der Leistung, so wird darüber hinaus eine Pauschalentschädigung von 20% der Auftragssumme fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, der Sound Linear Elektroakustik GmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Haftung
    Schadensersatzansprüche gegenüber der Sound Linear Elektroakustik GmbH und ihren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern diese nicht aufgrund groben Verschuldens verursacht wurden, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen Kardinalpflichten vor. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Darüber hinaus sind diese nur zu insoweit zu ersetzen, soweit sie vorhersehbar und typisch für die Leistung sind.

VII. Arbeitnehmerüberlassung

  1. Erlaubnis
    Die Sound Linear Elektroakustik GmbH verpflichtet sich, den Entleiher über den Wegfall sowie alle Änderungen der Erlaubnis unverzüglich schriftlich zu unterrichten. In den Fällen der Nichtverlängerung, der Rücknahme oder des Widerrufs der Erlaubnis wird er ihn ferner auf das voraussichtliche Ende der Abwicklung und die gesetzliche Abwicklungsfrist (§ 2 Abs. 4 Satz 4 letzter Halbsatz AÜG) hinweisen.
  2. Überlassung
    Die Sound Linear Elektroakustik GmbH verpflichtet sich, dem Entleiher unter Zugrundelegung der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung, dem Entleiher die im jeweiligen Überlassungsvertrag aufgezählten Arbeitnehmer zum Einsatz in dessen Betrieb zu überlassen. Dieser Vertrag begründet keine arbeitsrechtliche Beziehung zwischen Entleiher und Mitarbeiter, der Verleiher ist ausschließlicher Arbeitgeber des Mitarbeiters und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen. Der Verleiher bleibt disziplinarischer Vorgesetzter des Mitarbeiters.
  3. Arbeitsbedingungen im Betrieb des Entleihers
    Auf das Arbeitsverhältnis findet kein Tarifvertrag Anwendung, sodass der Gleichstellungsgrundsatz „Equal Treatment“ angewandt wird. Es gelten die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers maßgeblichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts. Dem Entleiher ist bekannt, dass er den Leiharbeitnehmer nicht schlechter einsetzen, beschäftigen oder entlohnen darf als vergleichbare Arbeitnehmer in seinem Betrieb. Er verpflichtet sich ausdrücklich, diese Grundsätze zu beachten.
  4. Austausch
    Der Entleiher ist berechtigt, am 1. Tage des Arbeitseinsatzes eines Zeitarbeitnehmers zu verlangen, dass dieser ausgetauscht wird, wenn ein berechtigender Grund in der Person oder des Verhaltens des Arbeitnehmers vorliegt. Die Sound Linear Elektroakustik GmbH ist berechtigt, auch während des Arbeitseinsatzes Zeitarbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist abzuberufen. Er hat die abberufenen Arbeitnehmer allerdings durch andere, in gleicher Weise geeignete Arbeitnehmer zu ersetzen.
  5. Vergütung
    Der Entleiher hat der Sound Linear Elektroakustik GmbH für jeden Leiharbeitnehmer, die für diesen Einsatz vereinbarte Vergütung zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach vereinbarten Stundensätzen aufgrund der vom Entleiher unterzeichneten Nachweise. Es gilt grundsätzlich eine Mindestberechnung von 3 Stunden pro Einsatz, bzw. von 80% der ursprünglich gebuchten Einsatzzeit. Die Rechnungslegung erfolgt umgehend nach Vorlage der Stundennachweise. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig.
  6. Direktionsrecht
    Der Entleiher darf den Leiharbeitnehmer nur mit Arbeiten beschäftigen, die im Überlassungsvertrag aufgeführt sind. Er darf deshalb nur die Geräte, Werkzeuge, Maschinen benutzen, die zur Durchführung dieser Tätigkeit erforderlich sind. Der Entleiher ist berechtigt, dem Leiharbeitnehmer hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit Weisungen zu erteilen und die Arbeitsausführung zu überwachen. Der Entleiher ist verpflichtet, die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes gegenüber dem Leiharbeitnehmer zu erfüllen.
  7. Besondere Pflichten
    Die Sound Linear Elektroakustik GmbH hat die Leiharbeitnehmer zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Außerdem hat er dem Entleiher bei ausländischen Leiharbeitnehmern, die eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung benötigen, diese auf Verlangen des Entleihers vorzulegen. Der Entleiher verpflichtet sich, den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Arbeitsaufnahme und bei entsprechenden Veränderungen einzuweisen und mit den mit der Arbeitsausführung verbundenen Gefahren und Risiken vertraut zu machen.
  8. Haftung
    Für von den Mitarbeitern verursachte Schäden haftet die Sound Linear Elektroakustik GmbH, soweit gesetzlich ausgeschlossen, nicht. Bei gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (besonders bei Verzug, Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, Unvermögen, unerlaubten Handlungen) haftet der Verleiher nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens insoweit, als dass der Schaden für ihn vorhersehbar war. Der Verleiher übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leiharbeitnehmer für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten geeignet sind. Über die Auswahl des Arbeitnehmers hinaus trifft den Verleiher keine Haftung für etwaige von dem Leiharbeitnehmer ausgeführte Arbeiten.
  9. Datenschutz
    Dem Entleiher ist bekannt, dass die Sound Linear Elektroakustik GmbH gesetzlich verpflichtetet ist, Daten im Zusammenhang mit dem Entleih zu erheben und zu speichern. Der Entleiher stimmt dieser Datenerhebung und Speicherung ausdrücklich zu. Ferner ist dem Entleiher bekannt, dass die Sound Linear Elektroakustik GmbH verpflichtet ist, diese Daten den unterschiedlichsten Behörden im Zusammenhang mit statistischen Erhebungen u.Ä. übermitteln. Auch dieser Übermittlung stimmt der Entleiher ausdrücklich zu.
  10. Vermittlungsprovision
    Dem Entleiher wird ausdrücklich gestattet, den Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Sound Linear Elektroakustik GmbH einzustellen. Für die somit erfolgte Vermittlung steht dem Verleiher eine Vermittlungsprovision i.H.v. einem Bruttomonatsgehalt des neu abgeschlossenen Arbeitsvertrages, bzw. des ursprünglichen Arbeitsvertrages, falls dieses höher ist, zu. Ein provisionsauslösender Zusammenhang des neu begründeten Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher wird vermutet, wenn die Anstellung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Entleih erfolgt. Der Entleiher verpflichtet sich, eine Anstellung anzuzeigen.
  11. Aufklärungspflichten
    Der Entleiher verpflichtet sich nachdrücklich, den Arbeitnehmer im Vorfeld umfassend über die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit, über Inhalt und Folgen der maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, über Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung der Gefahren, benötigte besondere Qualifikationen und/oder Berufserfahrungen, besondere ärztliche Überwachungen und erhöhte Gefahren aufzuklären.
  12. Änderung und Ergänzung des Vertrages, Teilunwirksamkeit
    Änderungen, Beendigungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann auch nicht mündlich oder konkludent abgewichen werden. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Sound Linear Elektroakustik GmbH und ihren Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Sound Linear Elektroakustik GmbH.
  4. Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem beiderseitigen Parteiwillen am nächsten kommt.
  5. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
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